Friedrich-Wilhelm Reineke Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Berendsohn, Rechtsanwälte in Partnerschaft> zur Vita

(Nicht nur)… am Anfang sprechen wir miteinander.
Sie reden, ich höre zu.

Unsere – schnelle und direkte – Verständigung ist mir wichtig.
Ich erkläre Ihnen meine Einschätzung der Rechtslage.
Wir besprechen die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten.

Sie entscheiden, wie ich für Sie tätig werden soll.
Im Hintergrund beratend oder nach außen auftretend?

„Ihren“ Weg gehen wir dann gemeinsam,
und zwar persönlich von mir betreut.

Rufen Sie mich gerne an: Telefon 040 39 84 74 - 54 oder mailen Sie mir: reineke@bmrm.de

Sie sind ArbeitnehmerIn, haben eine arbeitsrechtliche Frage und suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie persönlich und vor Ort in Hamburg Altona / Ottensen berät und vertritt?

Dann rufen Sie mich gerne an: 040/398474-54 (Sekr. Reineke) oder mailen mir: reineke@bmrm.de

Termine erhalten Sie kurzfristig und auch außerhalb unserer Bürotelefonzeiten.

Das meinen meine Mandanten

„Die Zusammenarbeit mit Herrn Reineke empfand ich während der gesamten Zeit der Beratung durchweg sehr angenehm. Fachlich souverän, persönlich sympathisch und erfrischend unkonventionelle, schnelle Hilfe, das umschreibt kurz meinen Eindruck. Gerade wenn man auf rechtlichen Beistand im Bereich Arbeitsrecht angewiesen ist, ist es wichtig, dass es eine Vertrauensbasis gibt. Davon ausgehend, habe ich mich von Anfang an von Herrn Reineke abgeholt gefühlt. Vielen Dank!“

Norman Strecker

„Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, der guten Balance zwischen konsequenter Durchsetzung meiner Interessen und der sinnvollen Abwägung möglicher Folgen für meinen weiteren beruflichen Werdegang – so hat RA Friedrich-Wilhelm Reineke in meinem Arbeitsrechtsfall agiert. Die Gegenseite war ein bekanntes Hamburger Unternehmen mit entsprechend hochkarätig ausgestatteter Rechtsabteilung und versierter Personalabteilung. Da lag es nahe, sehr klug und taktisch vorausschauend vorzugehen – dies hat Herr Reineke in meinem Fall hervorragend gemacht. Ich würde Herrn Reineke jederzeit wieder in Arbeitsrechtsfragen aufsuchen und kann ihn uneingeschränkt als Rechtsbeistand empfehlen.“

Petra H.

"Auf eine konkrete Anfrage habe ich als Neukunde eine sehr rasche, klare und hilfreiche Antwort bekommen, die meine Fragestellung vollständig beantwortet hat.

Der Kontakt war sehr angenehm und ich bin sicher, dass ich, sollte ich mal wieder einen Arbeitsrechtler brauchen, bei Ihnen in den allerbesten Händen bin."

Mario Groß > Weitere Zitate

Aktuelles

BVerfG bestätigt BAG-Entscheidung, nach der der Mindestlohn auch bei Mitarbeitern im Yoga-Zentrum zu beachten ist

 

Nachdem bereits das BAG festgestellt hatte, dass ein bun­des­weit tä­ti­ges Yoga- und Me­di­ta­ti­ons­zen­trum an Mit­ar­bei­ten­de den Min­dest­lohn zah­len muss, ist das Ashram mit sei­nen Ver­fas­sungs­be­schwer­den beim BVerfG ge­schei­tert. Es ging um die Mitglieder, die für eine bestimmte Zeit verpflichtet sind, nach Weisung in den Vereinseinrichtungen zu arbeiten beziehungsweise Yogaunterricht zu geben oder Seminare zu leiten und als "Gegenleistung" lediglich freie Kost und Logis, ein Taschengeld und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten. Das BVerfG nahm die gegen die BAG-Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an (Beschlüsse vom 02.07.2024 – 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23) und konnte dabei offen lassen, ob das Yoga- und Meditationszentrum überhaupt eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes sei. Jedenfalls sei weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die geleisteten Dienste der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs des Vereins und des Vertriebs von Yoga-Produkten, um deren arbeitsrechtliche Beurteilung es hier gehe, für sich genommen religiös geprägt waren.

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Kündigung Was ist bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten? > zu den FAQ