Zur Person

Ich wurde 1963 in Lüneburg geboren, bin verheiratet und habe zwei studierende Söhne.

Nach dem Studium in Berlin und Köln habe ich meinen Zivildienst in Emmendingen (Freiburg) geleistet. Anschließend war ich für ein einsemestriges Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Zum Referendariat kam ich zurück in den Norden nach Hamburg. Hier bin ich - mit einer zweijährigen Unterbrechung durch eine Rechtsanwaltstätigkeit in Lüneburg - seit 1992 als Rechtsanwalt tätig.

In den Jahren 2003 bis 2005 war ich ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und in den Jahren 2006 bis 2012 hauptberuflich einer der dortigen Geschäftsführer, befasst während der gesamten Zeit insbesondere mit dem Gebührenrecht, so dass sich dieses zu meinem Steckenpferd entwickelt hat.

Bereits seit 1998 arbeite ich durchgehend zusammen mit meinen Partnern Rechtsanwalt Berendsohn und Rechtsanwalt Mayer, und zwar in der Rechtsanwaltskanzlei Berendsohn – Rechtsanwälte in Partnerschaft. Unser arbeitsrechtliches Dezernat besteht seit dem 01.01.2022 aus drei Arbeitsrechtlern, darunter zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Schon seit 1996 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und ganz überwiegend in diesem Gebiet (und dem Gebührenrecht) tätig. Ich vertrete schon immer sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Es gibt Fachanwälte für Arbeitsrecht, die nur Arbeitnehmer oder nur Arbeitgeber vertreten. Dies ist bei mir nicht der Fall. Ich kenne - und schätze - beide Seiten. Das Verständnis für und die Kenntnis über die Gegenseite ist oft von Vorteil für die Mandanten.

 Fachanwalts- und Fortbildungsnachweise